Strecken-Lokführer, Kat. B80

Der Führerausweis und die Bescheinigung dieser Kategorie berechtigen zum Ausführen aller Rangierbewegungen und Führen von Zügen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, wobei die Anhängelast auf den Normalspurstrecken höchstens 1200 t, auf den Neigungsstrecken höchstens 600 t betragen darf.

 

Der Streckenlokomotivführer übernimmt die zusammengestellten Rangiereinheiten und fährt Züge vom Anfangsbahnhof zum Zielbahnhof.

 

Diese Ausbildung dauert in der Regel ca. 9 Monate.

 

Anforderungen

Sie haben den obligatorischen Grundschulunterricht abgeschlossen.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Der medizinische Untersuch (Anforderungsstufe 1) wird bestanden.
Der psychologische Untersuch wird bestanden.

Strecken-Lokführer, Kat. B100

Der Führerausweis und die Bescheinigung dieser Kategorie berechtigt zum Ausführen aller Rangierbewegungen und Führen von Zügen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100km/h, wobei die Anhängelast auf den Neigungsstrecken höchstens 600t betragen darf.

 

Der Streckenlokomotivführer übernimmt die zusammengestellten Rangiereinheiten und fährt Züge vom Anfangsbahnhof zum Zielbahnhof.

 

Diese Ausbildung dauert in der Regel ca. 9 Monate.

 

Anforderungen

Sie haben den obligatorischen Grundschulunterricht abgeschlossen.
Sie haben eine mindestens zweijährige anerkannte Berufslehre abgeschlossen oder die Matura erfolgreich bestanden.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Der medizinische Untersuch (Anforderungsstufe 1) wird bestanden.
Der psychologische Untersuch wird bestanden.

Strecken-Lokführer, Kat. B

Der Führerausweis und die Bescheinigung dieser Kategorie berechtigt zum Ausführen aller Rangierbewegungen und Führen von Zügen.

 

Der Streckenlokomotivführer übernimmt die zusammengestellten Rangiereinheiten und fährt Züge vom Anfangsbahnhof zum Zielbahnhof.

 

Diese Ausbildung dauert in der Regel ca. 9 Monate.

 

Anforderungen

Sie haben den obligatorischen Grundschulunterricht abgeschlossen.
Sie haben eine mindestens dreijährige anerkannte Berufslehre abgeschlossen oder die Matura erfolgreich bestanden.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Der medizinische Untersuch (Anforderungsstufe 1) wird bestanden.
Der psychologische Untersuch wird bestanden.